Allgemeine Geschäftsbedingungen des Unternehmens:
Kernbohrtechnik Teichmann

Generelle Geltung dieser AGB und Auftragsgrundlage:
Diese AGB gelten ausschließlich für alle Leistungen, die von Kernbohrtechnik Teichmann ausgeführt werden und sind somit maßgebend. Anderslautende Geschäftsbedingungen sind nicht verbindlich, auch wenn deren Geltung nicht ausdrücklich widersprochen wird. Um die AGBs verständlicher zu formulieren und lesefreundlicher zu gestalten, wird auf eine genderkonforme Schreibweise verzichtet. Diese AGBs gelten dennoch für jedes Geschlecht.

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge und Dienstleistungen, die zwischen

Kernbohrtechnik Teichmann (Nils Teichmann)
E-Mail-Adresse: kontakt@kernbohrtechnik-teichmann.de

und dem Kunden (im Folgenden als „Auftraggeber“ bezeichnet) zustande kommen.

1.Der Auftraggeber haftet dafür, dass alle zur Ausführung des Auftrags notwendigen öffentlichen oder privaten Einwilligungen und Genehmigungen vorliegen. Zusätzlich haftet er für Statik freigaben, Kabel- und Leitungsfreischaltungen, sowie sämtliche Sicherungs- und Absperrmaßnahmen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Kernbohrtechnik Teichmann von allen Inanspruchnahmen und Kosten durch Dritte freizustellen.

2.Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die Baustelle nicht mit verbotenen, schädlichen, gesundheitsgefährdenden odersonstigen gefährlichen Stoffen (z.B. Asbest, Öle, Chemikalien, Gase oder Dämpfe, biologischen oder nuklearen Stoffe) belastet ist. Der Auftraggeber ist verpflichtet, unverzüglich Kernbohrtechnik Teichmann bei Verdacht von Kontamination durch diese Stoffe hinzuweisen. Stellt sich während des Arbeitsvorgangs dieser Verdacht ein, ist Kernbohrtechnik Teichmann dazu berechtigt, unverzüglich die Arbeiten zu beenden und erst dann fortzusetzen, wenn die Gefahr durch eine Kontamination oder Schädigung von Person und Sachgegenständen ausgeschlossen ist. Ferner besteht für Kernbohrtechnik Teichmann das Recht, den Vertrag unverzüglich zu Kündigen. Es können alle erbrachten Leistungen bis zu diesem Punkt abgerechnet werden. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle dadurch aufgetretenen Schäden zu ersetzen und dessen Mehrkosten zu tragen.

3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Zuwegung zur Baustelle einwandfrei möglich ist und Parkmöglichkeiten vorgehalten werden. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle notwendigen Vorkehrungen zur Sicherheit auf der Baustelle zu treffen und die Erforderlichen Strom- und Wassermengen einschließlich passender Anschlussmöglichkeiten auf seine Kosten zur Verfügung zu stellen (Wasser [min. 2bar], Strom 230V abgesichert mit 16A und FI Schutzschalter Typ B, maximale Entfernung 25m vom Arbeitsort).

4. Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass eine zur Abgabe von rechtlichen und tatsächlichen Erklärungen befugte Person auf der Baustelle vorhanden und erreichbar ist. Dies umfasst die Festlungen von Maßen, Aufwand, Bohrpositionen, Berechtigungen und weiteren Abhilfemaßnahmen. Andernfalls wird die Beweislast für z.B. falsch bemaßte oder Positionierte Bohrungen von dem Auftraggeber getragen. Die Kosten für Arbeitskräfte, Einsatzfahrzeuge und Geräte, die durch Wartezeiten auf der Baustelle ohne Verschulden durch Kernbohrtechnik Teichmann entstanden sind, hat der Auftraggeber zu tragen. 

5. Wird eine Arbeitshöhe von 2,50 m überschritten, ist vom Auftraggeber ein Gerüst nach DIN 4420 bereitzustellen.

6. Bohrpunkte und Sägeschnitte werden vom Auftraggeber eingemessen und angezeichnet bzw. in sonstiger Weise eindeutig angegeben. Der Auftraggeber ist verpflichtet, auf Leitungen oder sonstige Einrichtungen, Merkmale oder Besonderheiten ausdrücklich und unmissverständlich hinzuweisen. Ansonsten darf Kernbohrtechnik Teichmanndavon ausgehen, dass solche nicht vorliegen. Der Auftraggeber haftet für alle Schäden, die dadurch entstehen, dass eine Leitung oder sonstige Einrichtungen, Merkmale oder Besonderheiten, auf die der Auftraggeber nicht hingewiesen hat, angebohrt, angesägt oder in sonstiger Weise beschädigt werden. Der Auftraggeber hat Kernbohrtechnik Teichmannvon allen diesbezüglichen Ansprüchen Dritter freizustellen.

7. Ereignisse höherer Gewalt (z.B. Streik, Unwetter, Katastrophen, Unruhen) bewirken, dass Vertragsfristen um die Dauer der Beeinträchtigung gehemmt sind. Wird die Leistung infolge höherer Gewalt unmöglich, wesentlich erschwert oder mit einem wesentlich größeren Aufwand verbunden, so können beide Vertragsteile vom Vertrag zurücktreten. Es können alle erbrachten Leistungen bis zu diesem Punkt abgerechnet werden.

8. Für alle Schäden und Mängel, wegen Ausführung und Lage der Bohrung haftet Kernbohrtechnik Teichmann nur, wenn diese gegen die ausdrücklichen Anweisungen des Auftragsgeber falsch ausgeführt wurden. Es ist in jedem Fall im Rahmen des gesetzlichen Umfangs die Möglichkeit auf Nachbesserung zu geben.

9. Der Auftraggeber verpflichtet sich, unter Nutzung der Dienstleistungen des Auftragnehmers, gegen keine rechtlichen und sittenwidrigen Bestimmungen zu verstoßen. Ebenso sind dem Auftraggeber Aktivitäten untersagt, die das Ansehen des Auftragnehmers beeinträchtigen oder schädigen könnten.

10. Salvatorische Klausel

An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. Die Parteien werden eine unwirksame oder fehlende Bestimmung durch eine solche ersetzen, die dem erstrebten Zweck nahekommt.

11. Zahlungsbedingungen
Die Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsausstellung zu entrichten. 
Die Zahlung muss, sofern nicht anders mit dem Auftraggeber abgestimmt, auf das in der Rechnung angegeben Konto überwiesen werden. Bei Zahlungsverzug kann Kernbohrtechnik Teichmann angemessene Maßnahmen zur Durchsetzung derForderungen ergreifen. Fordert Kernbohrtechnik Teichmann Sie erneut zur Zahlung auf oder lässt den Betrag durch die Beauftragung eines Inkassodienstleisters einziehen, werden dem Auftraggeber alle entstanden Kosten in Rechnung gestellt.




12Datenschutz

Im Rahmen der Vertragsabwicklung und des vertraglichen Verhältnisses zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer werden vom Letzteren im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Daten erhoben, gespeichert und verarbeitet. Durch den Auftragnehmer werden keine personenbezogenen Daten des Auftraggebers an Dritte preisgegeben, sofern dies nicht zur Zustellung der Post und der Erfüllung der übrigen vertraglichen Dienstleistungen notwendig ist oder der Auftraggeber vorher ausdrücklich einwilligt. Personenbezogene Daten des Auftraggebers werden bei Verletzung von gesetzlichen Pflichten an entsprechend berechtigte Behörden weitergeleitet. Über diese Umstände wird der Auftraggeber vom Auftragnehmer vorher in Kenntnis gesetzt. Die Kontoinformationen werden an das entsprechende Kreditinstitut / Zahlungsdienstleister weitergegeben. Die Dauer der Speicherung von Daten kann auf Grund von Aufbewahrungsfristen und auf Grund von steuerrechtlichen Beschränkungen bis zu zehn Jahre dauern. Bei Besuchen auf den gehosteten Webseiten von kernbohrtechnik-teichmann.de werden anonymisierte Daten wie z.B. Browser-Daten, IP-Adressen, Aufrufzeit, Betriebssystem, etc. protokolliert. Auf Wunsch des Auftraggebers werden bei Kernbohrtechnik Teichmann gespeicherte personenbezogene Daten unwiderruflich gelöscht oder korrigiert.

Bei weiteren Fragen zum Datenschutz und gespeicherten Daten kontaktieren Sie uns gerne unter:
info@kernbohrtechnik-teichmann.de

Stand: 29.12.2022